Steuerberatung für die Landwirtschaft in Oberhausenweil Ihr Betrieb besonders ist!
Mit uns ist Ihr Unternehmen steuerlich optimal aufgestellt.
Wenn Landwirte einen Steuerberater konsultieren, können sie sicher sein, dass ihr Unternehmen steuerlich optimal aufgestellt ist. Die steuerlichen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft sind speziell, daher ist es unerlässlich, einen erfahrenen Fachmann an Bord zu haben, um die komplexen Anforderungen professionell zu erfüllen.
Vertrauen Sie Steuerberaterkanzlei Guthoff in Oberhausen und überlassen Sie Ihre steuerlichen Belange professionellen Experten.
Während wir uns um die Steuern Ihres landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Unternehmens kümmern, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Die Leistungen unserer Steuerkanzlei für die Landwirtschaft im Überblick
Für Steuerangelegenheiten kommt ein Fachmann ins Spiel, denn ohne professionelle Hilfe riskieren Sie, Geld zu verlieren. Daher richten Sie Ihre Anfragen direkt an unsere Steuerberatung, um die folgenden Abwicklungen gewährleisten zu können:
Steuererklärungen
Wir helfen Ihnen dabei, alle steuerlichen Vorteile zu nutzen, die Ihnen zustehen und erledigen für Sie die Steuererklärung. Wir übermitteln sie schnellstmöglich beim zuständigen Finanzamt.
Ertragssteuerliche und umsatzsteuerliche Beratung
Wir bieten Ihnen einen kompletten Beratungsservice bei Steuerfragen - sowohl bei der Ertragssteuer als auch bei der Umsatzsteuer. Ob Sie nun Landwirt / Forstwirt, Arzt, Künstler oder Onlinehändler sind - wir sind gerne für Sie da und passen den Service an Ihre individuellen Bedürfnisse an
Jahresabschlüsse
Alle Unternehmen müssen einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung enthält. Das Handelsgesetzbuch legt die Anforderungen an die ordnungsgemäße Bilanz fest.
Buchhaltung
Unsere Kanzlei bietet Ihrem Unternehmen von der Lohnbuchhaltung bis zur Finanzbuchhaltung einen kompletten Buchhaltungsservice, mit dem Sie sich zurücklehnen können. Wir verfügen über die entsprechende Software, um den Ablauf der Belegeinnahme und -verarbeitung einfach und schnell zu gestalten. Besonders für große Unternehmen ist es eine echte Erleichterung, die Buchhaltungsarbeiten extern zu vergeben.
Häufig gestellte Fragen an die Steuerkanzlei für Landwirte
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Mandanten aus der Landwirtschaft oft beschäftigen:
Welche Steuern müssen Landwirte zahlen?
Landwirte sind verpflichtet, Umsatz-, Mehrwert-, Einkommen- und Grundsteuer zu entrichten.
Wie hoch ist der Freibetrag für Landwirte?
Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EstG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen, sofern das Einkommen ohne den Freibetrag höchstens 30.700 Euro beträgt.
Bis wann müssen Landwirte ihre Steuererklärung abgeben?
Landwirte sind verpflichtet, ihre Steuererklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Steuerkanzlei für Landwirte.
Wir bieten:
- Jahresabschlüsse
- Buchhaltung
- Ertragssteuerliche und umsatzsteuerliche Beratung
- Steuererklärungen